Rechtsprechung
VG Ansbach, 21.06.2017 - AN 9 K 16.00450 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 Hs. 2, Art. 68 Abs. 1 S. 1
Qualifikation eines Geschäftshauses als Sonderbau und Berücksichtigung von Geschossflächen zur Abstellung von Fahrzeugen - rewis.io
Qualifikation eines Geschäftshauses als Sonderbau und Berücksichtigung von Geschossflächen zur Abstellung von Fahrzeugen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.03.2014 - 6 C 8.13
Allgemeine Leistungsklage; amtsangemessene Beschäftigung; bestmögliche …
Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2017 - AN 9 K 16.00450
Diesem Subsidiaritätsgrundsatz des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO liegen zwei Gedanken zu Grunde: einerseits dient er der Prozessökonomie, denn der Rechtsschutz soll auf dasjenige Verfahren, das dem Begehren am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2014 - 6 C 8.13 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 18.05.2017 - 2 B 17.543
Technische Bauvorschrift für fliegende Bauten
Auszug aus VG Ansbach, 21.06.2017 - AN 9 K 16.00450
Da es sich bei der allgemeinen Feststellungsklage gegenüber der Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 VwGO um ein Minus handelt (vgl. auch die Subsidiarität nach § 43 Abs. 2 VwGO) stellt die Umstellung des Klageantrags gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung im Sinn von § 91 VwGO dar, so dass weder eine Sachdienlichkeit noch eine Einwilligung der Beklagten notwendig war (BayVGH, U.v. 18.5.2017- 2 B 17.543 - juris Rn. 34).